Gerne sind wir bereit, für Sie vor einer Mandatierung möglichst präzise die Kosten einer anwaltlichen Beratung / Vertretung zu ermitteln. Sie erhalten hierzu jederzeit unverbindlich die von Ihnen gewünschten Auskünfte. Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns unter Verwendung unseres Kontaktformulars eine Email. Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Seit 01.07.2004 richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bis zum 01.07.2004 galt die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO).

Alternativ hierzu hat sich in der Praxis bewährt die individuelle Vereinbarung des Honorars zwischen Anwalt und Mandant auf der Basis von festen Stundenhonoraren. Bei Dauermandaten empfiehlt sich der Abschluss eines Beratungsvertrages, der ein monatliches Pauschalhonorar für eine vom Rechtsanwalt zu erbringende Grundleistung (z.B. Übernahme des betrieblichen Mahnwesens) vorsieht.

Mit einer individuellen Vereinbarung des Honorars zwischen Mandant und Rechtsanwalt kann sichergestellt werden, dass die Vergütung des Rechtsanwaltes nach der tatsächlichen Bedeutung, dem Schwierigkeitsgrad und damit auch dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der jeweiligen Sache entsprechend abgerechnet wird. In der Regel ist für den Mandanten die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung auf Stundenhonorarbasis leichter nachvollziehbar und verständlich. Von Mandantenseite wird deshalb oftmals diese Form der Abrechnung des Honorars bevorzugt.

Gegenwärtig können wir Ihnen ein Stundenhonorar zwischen 200,00 Euro und 350,00 Euro je anwaltlicher Arbeitsstunde, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weiterer Auslagen (z.B. Reisekosten), anbieten. Weitere Zusatzkosten für Sekretariats- und Mitarbeiterdienstleistungen sind in dem jeweils vereinbarten Stundenhonorar für die anwaltliche Arbeitsstunde enthalten und müssen bei uns nicht zusätzlich bezahlt werden.